Mutationen an bestehenden Anschlüssen:

Mutationen können nur vom Liegenschaftseigentümer (Genossenschafter) ausgelöst werden. Mieter wenden sich dazu bitte an ihren Vermieter.


Plombierung / Deplombierung

Sie haben einen Anschluss an das Netz der FGG und möchten diesen momentan nicht nutzen und somit auch von den monatlichen Gebühren befreit werden. In diesem Fall können sie ihren Anschluss von der FGG plombieren lassen. Sie bleiben weiterhin Genossenschafter der FGG, können aber über den plombierten Anschluss kein Signal mehr Empfangen.
Die Kosten für eine Plombierung / Deplombierung entnehmen sie bitte dem aktuellen Preisblatt.
Bitte beachten Sie, dass für einen Unterbruch von wenigen Monaten, sich eine solche Massnahme nicht lohnt.

Um eine Plombage in Auftrag zu geben, füllen sie bitte dieses Formular vollständig aus und senden es an unsere Postanschrift.


Anpassungen an best. Hausanschlüssen

Grundsätzlich sind alle Änderungen an der Anlage meldepflichtig. Der Ausführende hat die Arbeiten gemäss der Installationsanzeige
[PDF 45KB] der FGG vorgängig zu melden.


Adress- und Handänderungen

Sie sind um- oder gar weggezogen? Dies melden sie bitte unserem Kassier an kassier@fggelterkinden.ch.
An die gleiche Adresse sind ebenfalls alle Handänderungen (unter Bekanntgabe des neuen Eigentümers) zu melden.



Austritt aus der FGG

Der Austritt aus der FGG muss gemäss den Statuten der FGG erfolgen.