Mutationen an bestehenden
Anschlüssen:
Mutationen können nur vom
Liegenschaftseigentümer (Genossenschafter) ausgelöst werden. Mieter wenden
sich dazu bitte an ihren Vermieter.
Plombierung / Deplombierung
Sie haben einen Anschluss an das Netz der FGG und möchten diesen momentan nicht
nutzen und somit auch von den monatlichen Gebühren befreit werden. In diesem
Fall können sie ihren Anschluss von der FGG plombieren lassen. Sie bleiben
weiterhin Genossenschafter der FGG, können aber über den plombierten Anschluss
kein Signal mehr Empfangen.
Die Kosten für eine Plombierung / Deplombierung entnehmen sie bitte dem
aktuellen Preisblatt.
Bitte beachten
Sie, dass für einen Unterbruch von wenigen Monaten, sich eine solche Massnahme
nicht lohnt.
Um eine Plombage in Auftrag zu geben, füllen sie bitte dieses
Formular
vollständig aus und senden es an unsere Postanschrift.
Anpassungen an best. Hausanschlüssen
Grundsätzlich sind alle Änderungen an der Anlage meldepflichtig. Der
Ausführende hat die Arbeiten gemäss der
Installationsanzeige
[PDF 45KB]
der FGG
vorgängig zu melden.
Adress- und Handänderungen
Sie sind um- oder gar weggezogen? Dies melden sie bitte unserem Kassier an kassier@fggelterkinden.ch.
An die gleiche Adresse sind ebenfalls alle Handänderungen (unter Bekanntgabe
des neuen Eigentümers) zu melden.
Austritt aus der FGG
Der Austritt aus der FGG muss gemäss den
Statuten
der FGG erfolgen.